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Verwendungszweck: Unterstützung Familienzentrum Kerbscher Berg

Presse

Thüringer Allgemeine, Lokalnachrichten vom 20.03.2025

Familienzentrum erhält Finanzspritze

20.03.2025

Thüringer Allgemeine, Lokalnachrichten vom 20.03.2025

Thüringer Allgemeine, Lokalnachrichten vom 19.03.2025

Eltern richten einen Brandbrief an die Kom­munalpolitik

19.03.2025

Thüringer Allgemeine, Lokalnachrichten vom 19.03.2025

Thüringer Allgemeine, Lokalnachrichten vom 12.03.2025

Anstehende Herausforderungen für das Familienzentrum

12.03.2025

Thüringer Allgemeine, Lokalnachrichten vom 12.03.2025

Bei Angabe der Adresse stellen wir ab einem Betrag von 300,- € eine Spendenquittung aus. Die Nachweisgrenze für Spenden liegt seit dem 1.1.2021 bei 300,- Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300,- Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.