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T 26.17.2

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter


Donnerstag, 05.03.2026
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:30 Uhr

Durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen - nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder durch ein Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst, wie gewohnt, regeln können. Jeder sollten sich die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen soll, wenn man selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage ist. Falls hierfür keine Vorsorge getroffen worden ist, wird das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen.

In zwei Vorträgen gibt es wichtige Informationen zu den Themen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Termine/Zeit:

Donnerstag, 19.00 – 20.30 Uhr

05. März 2026 (Vorsorgevollmacht)

12. März 2026 (Patientenverfügung)

Leitung: Michael Richardt, Ehrenamtlicher Berater für Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, Emmaus Hospizdienste

Teilnehmerbeitrag: 18,00 EUR für Einzelperson, 30,00 EUR für Paare (für beide Treffen) - Bitte bis drei Werktage vor Kursbeginn auf das Konto des Familienzentrums überweisen:

Bankverbindung:

VR-Bank Mitte

IBAN: DE20 5226 0385 0007 1672 37

BIC: GENODEF1ESW

Anmeldung: bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn